KI-Omnibus Beitrag Lernkompass

KI-Kompetenz im Unternehmen: Was nach dem KI-Omnibus gilt

Lesezeit: 2 Min.

In vielen Büros gehören ChatGPT, Copilot oder Gemini inzwischen zum Arbeitsalltag. Für Weiterbildungsverantwortliche stellt sich damit nicht nur die Frage, wie Mitarbeitende diese Werkzeuge sinnvoll nutzen, sondern auch, welche Anforderungen der europäische Gesetzgeber stellt.

Artikel 4 der KI-Verordnung verlangte seit dem 2. Februar 2025, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen. Als Betreiber gilt in der Regel bereits jedes Unternehmen, das generative Systeme im Arbeitsalltag einsetzt. Da im Verordnungstext weder konkrete Inhalte noch Formate vorgeschrieben waren, sorgte diese Offenheit bei vielen Personal- und Bildungsverantwortlichen für Unsicherheit.

Was der KI-Omnibus ändert

Am 29. Juni 2026 hat der Rat der Europäischen Union den sogenannten Digital-Omnibus zur KI final beschlossen, dem das Europäische Parlament bereits am 16. Juni zugestimmt hatte. Damit wandelt sich die bisherige strikte Pflicht zur Sicherstellung von KI-Kompetenz in eine Soll-Bestimmung zur Förderung. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sind nun gefordert, Unternehmen durch Schulungen, Informationsmaterialien und den Austausch bewährter Praxisbeispiele zu unterstützen. Die rechtliche Anforderung verliert somit ihren zwingenden Charakter.

Warum das keine Entwarnung bedeutet

Trotz der rechtlichen Lockerung bleiben zentrale Verantwortlichkeiten in der Praxis bestehen:

  • Unveränderte Haftung: Wer Mitarbeitende ohne Orientierung mit KI arbeiten lässt, trägt die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen fehlerhafter Ergebnisse.
  • Datenschutz: Die Vorgaben der DSGVO gelten unabhängig von den Fristen der KI-Verordnung vollumfänglich weiter.
  • Schatten-IT: Pauschale Verbote führen in der Regel dazu, dass die Nutzung in private Accounts abwandert. Dadurch wird der Einsatz schwerer steuerbar und das Risiko für Datenabflüsse steigt.

Zudem gilt ein zentraler Termin unverändert: Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte greifen ab dem 2. August 2026. Das betrifft insbesondere den Einsatz generativer Systeme in Marketing, Vertrieb und Unternehmenskommunikation.

Wie sieht die angekündigte Unterstützung aus?

Hinter der Formulierung im Verordnungstext stehen bereits konkrete Angebote. Auf europäischer Ebene sammelt das AI Office der Kommission seit Februar 2025 Praxisbeispiele zur KI-Kompetenz, inzwischen mehr als vierzig, und stellt mit dem AI Act Service Desk eine zentrale Informationsplattform bereit. Wer eine dieser Praxen übernimmt, erfüllt damit allerdings nicht automatisch die Anforderungen des Artikels 4, wie die Kommission ausdrücklich klarstellt.

Greifbarer ist das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren. Dort informieren bundesweit rund einhundert KI-Trainerinnen und KI-Trainer kostenfrei und anbieterneutral über den Einsatz von KI. Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen: Die Angebote stehen ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen offen, und sie leisten Aufklärung, keine Qualifizierung. Wer wissen will, wo KI im eigenen Haus überhaupt ansetzt, ist dort gut aufgehoben. Wer möchte, dass Mitarbeitende mit Copilot oder ChatGPT sicher arbeiten, braucht anschließend etwas anderes.

Was eine sinnvolle Qualifizierung leistet

Ein nachhaltiges Bildungsangebot setzt weniger auf reine Zertifikate als auf ein solides Grundverständnis:

Funktionsweise: Verständnis dafür, wie generative Modelle arbeiten und wie Halluzinationen oder überzeugend klingende Fehler entstehen.

Datenschutz und Governance: Klare Vorgaben dazu, welche Daten eingegeben werden dürfen und welche nicht.

Praxisbezug: Konkretes Üben mit den Werkzeugen, die im Unternehmen tatsächlich genutzt werden.

Breite: Einbezug aller Fachbereiche, da KI in Verwaltung, Vertrieb und Marketing genauso zur Anwendung kommt wie in der IT.

Fazit

Der KI-Omnibus nimmt der KI-Kompetenz die formale Pflicht, nicht aber ihre betriebliche Notwendigkeit. Die Begründung für Weiterbildung verschiebt sich: An die Stelle regulatorischer Vorgaben tritt das eigene Interesse von Unternehmen an einer sicheren, datenschutzkonformen und wirksamen Nutzung.


Sie möchten sich oder Ihre Mitarbeitende zu den verschiedenen KI-Tools, die Ihnen im Büroalltag zur Verfügung stehen, weiterbilden? Im Seminar „KI im Büroalltag“ erhalten Sie eine erste Einführung in die vielfältigen Möglichkeiten der generativen KI und deren Anwendungsmöglichkeiten.

Logo Lernkompass

Über die Autorin

Ulla Blohberger

PCS Newsletter

PCS Newsletter abonnieren

Kalenderwoche anzeigen in Outlook? Tabellen vergleichen in Excel? Das geht! Alle vier Wochen stellen wir Tipps zu Excel, PowerPoint, Word, Outlook und Windows für Sie zusammen und weisen auf aktuelle Seminare und Aktionen hin. Jetzt kostenfrei abonnieren!

Hier anmelden



Wir sind für Sie da

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Telefon: 06152/9221-0
E-Mail: info@pcs-akademie.de