EU AI Act KI-Kompetenz

EU AI Act: Artikel 4 – KI-Kompetenz im Unternehmen

Was Unternehmen jetzt wissen und tun sollten

Seit dem 2. Februar 2025 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Pflicht für Unternehmen: Wer Systeme mit künstlicher Intelligenz einsetzt oder entwickelt, muss sicherstellen, dass die betroffenen Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die Grundlage ist Artikel 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz, kurz KI-VO oder AI Act. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und unabhängig davon, ob ein komplexes KI-System im Einsatz ist oder schlicht ein Werkzeug wie Microsoft Copilot, ChatGPT oder ein KI-gestützter Übersetzer genutzt wird.


Was steht in Artikel 4 der KI-Verordnung?

Der Gesetzgeber schreibt kein bestimmtes Schulungsformat und keine Mindeststundenzahl vor. Er verlangt jedoch ausdrücklich, dass Unternehmen die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung und den konkreten Einsatzkontext ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen. Die Anforderungen sind also abhängig davon, welche KI-Systeme genutzt werden und welche Rolle die betreffende Person dabei innehat.

Gemäß der Verordnung umfasst KI-Kompetenz das Verständnis von KI-Systemen, ihre verantwortungsvolle Nutzung sowie das Wissen über ihre Möglichkeiten und Gefahren. Dazu gehören technische Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Aspekte.


Wen betrifft die Pflicht?

Betroffen sind alle Unternehmen und Organisationen in der EU, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln. Das schließt kleine und mittlere Unternehmen ebenso ein wie Großkonzerne und öffentliche Institutionen. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern der Umstand, dass KI im Arbeitskontext genutzt wird.

Schulungspflichtig sind alle Mitarbeitenden, die im beruflichen Kontext mit KI-Systemen arbeiten. Das gilt für festangestellte Mitarbeitende ebenso wie für freie Mitarbeitende, die im Auftrag des Unternehmens tätig sind, sowie für externe Dienstleister, die in diesem Zusammenhang KI nutzen. Auch Führungskräfte und Geschäftsführungen, die KI-bezogene Entscheidungen verantworten, fallen unter die Anforderungen. Nicht betroffen sind private Endnutzerinnen und Endnutzer, die KI-Tools aus Eigeninitiative außerhalb eines betrieblichen Auftrags verwenden.


Was müssen Unternehmen konkret tun?

Die KI-Verordnung gibt keinen einheitlichen Standard vor, sondern verlangt ein angemessenes und auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittenes Vorgehen. In der Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen zunächst erfassen, welche KI-Systeme bei ihnen im Einsatz sind und welche Mitarbeitenden damit arbeiten. Auf dieser Grundlage wird analysiert, welches KI-Wissen bereits vorhanden ist und wo Lücken bestehen.

Ein Mitarbeitender, der gelegentlich ChatGPT für Textentwürfe nutzt, benötigt andere Kenntnisse als eine Personalverantwortliche, die eine KI-gestützte Recruiting-Lösung bedient. Die Tiefe der erforderlichen Schulung ist also rollenbezogen und sollte entsprechend geplant werden.

Auch wenn Artikel 4 aktuell nicht bußgeldbewehrt ist: Die Haftung bei Schäden durch unkompetenten KI-Einsatz liegt beim Unternehmen. Fachleute empfehlen, Schulungsmaßnahmen zu dokumentieren, um im Schadensfall nachweisen zu können, dass die Pflicht ernst genommen wurde. Ab August 2026 greifen zudem die Bußgeldvorschriften der KI-Verordnung.


Die drei Kompetenzbereiche nach Art. 4 KI-VO

Technisches Grundwissen

Wie KI-Systeme funktionieren, was maschinelles Lernen bedeutet und warum KI-Outputs kritisch hinterfragt werden müssen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Was der AI Act genau vorschreibt, welche Risikoklassen es gibt und welche Pflichten sich für das eigene Unternehmen im Einzelnen ableiten lassen.

Ethik und Risikobewusstsein

Wie Verzerrungen in KI-Daten entstehen, welche ethischen Risiken bestehen und wie verantwortungsvolle Entscheidungen im KI-Kontext aussehen.


Unser Angebot: Beratung und firmenspezifische Seminare

Die PCS Akademie begleitet Unternehmen und Organisationen seit über 30 Jahren in der beruflichen Weiterbildung. Mit dem Inkrafttreten von Artikel 4 KI-VO haben wir unser Angebot gezielt erweitert: Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzliche Anforderung zur KI-Kompetenz umzusetzen, passgenau für Ihr Unternehmen, Ihre Branche und Ihre Mitarbeitenden.

Bevor ein Seminar stattfindet, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Bedarf. Welche KI-Systeme nutzen Ihre Mitarbeitenden? Welche Kenntnisse sind bereits vorhanden? Was schreibt Artikel 4 in Ihrem konkreten Fall vor? Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein Schulungskonzept, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Bei einem Firmenseminar entwickeln wir die Inhalte zusammen mit Ihnen und richten sie auf Ihre konkreten Einsatzszenarien aus. Das kann die Nutzung von Microsoft 365 Copilot im Büroalltag ebenso umfassen wie den Einsatz generativer KI in Marketing, Kommunikation oder Personalwesen.

Inhouse-Seminar

Wir kommen zu Ihnen. Das Seminar findet in Ihren Räumlichkeiten statt, ist auf Ihre Branche und Ihre konkreten KI-Anwendungen zugeschnitten und richtet sich an die Mitarbeitenden, die Sie benennen.

Seminar in der PCS Akademie

Sie kommen zu uns nach Groß-Gerau, mitten in der Rhein-Main-Region. Wir schulen Ihr Team oder einzelne Mitarbeitende, wahlweise gemeinsam mit Teilnehmenden aus anderen Unternehmen.

Live-Online-Seminar

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